Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemein

1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge für elektronische Werbung zwischen der Seiring Media GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und Ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber genannt).

1.2. Mit der schriftlichen Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB an. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Die Geltung der AGB des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Vollkaufleuten, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungengelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

1.2 Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.

1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

2. Angebot, Auftragsdurchführung

2.1 Unser Angebot ist bis zur Auftragsbestätigung freibleibend.

2.2 Wir sind berechtigt, mit der Ausstrahlung der Werbesendung und den sonstigen Nebenleistungen Dritte zu beauftragen.

2.3 Der Auftraggeber ist über die Art und Weise der von uns durchzuführenden Werbung unterrichtet.

2.4 Einschaltzeit und Platzierung im Programmablauf werden von uns bestimmt.

 

3. Vertragsabschluss

3.1. Gegenstand des Vertrages ist die Ausstrahlung von Werbemotiven des Auftraggebers auf den LED Wänden durch den Auftragnehmer. Sofern die Gestaltung des Werbemotivs ebenfalls durch den Auftragnehmer auftragsgemäß erfolgt, so ist auch diese Gegenstand des Vertrages.

3.2. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

3.3. Vertragsinhalte über die Wahl des Standortes, Länge des Spots, Anzahl der Wiederholungen sowie die Vertragsdauer ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag.

3.4. Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden vom Auftragnehmer bestimmt. Ein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld besteht nicht. Der Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers wird nicht zugesichert, es sei denn, dass etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit dem Zustandekommen des Vertrages gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alleiniges Entscheidungsrecht und Sendefreiheit aller Werbesendungen und Inhalte.

3.5. Der Vertrag gilt für die vertraglich vereinbarte Dauer. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt und es bedarf keiner gesonderten Kündigung. Vertragsbeginn ist der Tag der Auftragserteilung in schriftlicher Form, jedoch spätestens am Tag der ersten Werbeausstrahlung für die im Vertrag genannte Laufzeit.

3.6. „Das Werk“ als abgenommen gilt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Werbung Einwendungen geltend macht.

 

4. Preise, Zahlungen

4.1. Für Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Auftragnehmers, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der am Tag der Ausstrahlung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Preise für die Spotproduktion durch den Auftragnehmer sind grundsätzlich nicht im Preis für die Ausstrahlungen enthalten.

4.3. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab dem ersten Tag der Ausstrahlung der Werbung und innerhalb von 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt der Forderungseinzug innerhalb von 7 Tagen nach Erstausstrahlung. Folgebeträge werden monatlich zum Anfang eines Monats eingezogen.

4.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die weitere Ausführung eines Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen, unbeschadet entgegenstehender früherer Vereinbarung, eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

4.5. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% Punkte über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist. Für jede schriftliche Mahnung des Auftragnehmers an den Auftraggeber wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,‐Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

4.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.

4.6 Nebenleistungen wie Produktionskosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

4.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Absatz 2 BGB steht dem Auftraggeber nicht zu.

4.8 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von 2 Monatsraten in Zahlungsverzug, so sind wir zur fristlosen Kündigung des Werbevertrages berechtigt.

 

5. Gewährleistung

5.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Tag der ersten Werbesendung für uns unverbindlich.

5.2 Die angegeben Wiederholungen verstehen sich als groben Richtwert und können nicht garantiert werden. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Anzahl der Wiederholungen innerhalb der vereinbarten Gesamtsendezeit zu variieren.

5.3 Bei Ausfallzeiten, die über 10% der monatlichen Sendezeit liegen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diese Ausfallzeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden – für den Auftraggeber unentgeltlichen – Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10% der monatlichen Sendezeit (Reinigung, Wartung, Service) sind von uns nicht auszugleichen.

5.4 Wird uns durch höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z. B. Renovierungsarbeiten an der Anlage oder an den Gebäuden, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei unserem Vertragspartner eintreten – die Leistung für einen Zeitraum von mehr als 1 Monat unmöglich oder unzumutbar, so sind wir und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei und die Vertragsdauer verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Darüber hinaus kann der Auftraggeber gegen uns keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber‐, Leistungsschutz‐ und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien und‐texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

6.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung Urheber‐, Wettbewerbs‐, Presse‐, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Auftragnehmer entstehen können. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anzeigen, digitales Material und Werbespots daraufhin zu prüfen, ob durch sie die Rechte Dritter beeinträchtigt sind.

6.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den unter https://www.city-board24.de/mediadaten angegebenen technischen Anforderungen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Auftragnehmers Probleme bei der Übermittlung auftreten.

6.4. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

 

7. Haftung, Verjährung

7.1 Soweit in diesen Bedingungen keine andere Regelung enthalten ist, haften wir nur für Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung ist beschränkt auf die Vertragssumme dieser Vereinbarung.

7.2 Die Haftungsregelung nach vorstehender Ziffer gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

8. Freistellung von Ansprüchen Dritte

Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten Werbesendung geltend machen. Die hierdurch bei uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

9. Vertragsdauer, Rücktrittsrecht, Kündigung

9.1 Das Vertragsverhältnis kann von uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn

  1. a) der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Konkurs- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren beantragt ist;
  2. b) der Auftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung nicht nachkommt;
  3. c) außergewöhnliche und unverschuldete Umstände im Sinne von Ziffer 4.3 unsere Leistungserbringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen;
  4. d) die Anlage mangels Auslastung wirtschaftlich von uns nicht oder nicht mehr zu betreiben ist.

9.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund von Ziffer 7.1 a) bis c) oder aus einem sonstigen in der Person des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden. Der Schaden bemisst sich hierbei aus der Summe der noch ausstehenden Zahlungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt abzüglich einer Abzinsung in Höhe des im Zeitpunkt der Kündigung gültigen Basiszinssatzes, höchstens jedoch 5% p. a. Soweit uns der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist, ist dieser maßgebend.

9.4 Bei Kündigungen nach Ziffer 7.1 c) und d) stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu.

9.5 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem anderen Vertragspartner zu erfolgen.

9.6. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeausstrahlung aus Gründen abzulehnen, die für den Auftragnehmer eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist ins besondere dann der Fall, wenn die Werbung Urheber‐, Wettbewerbs‐, Presse‐, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

9.7. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft den Auftragnehmer an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber zu leisten.

9.8. Es steht dem Auftragnehmer frei, Werbemotive abzulehnen, die seiner Geschäftspolitik widersprechen. Bei bereits zustande gekommen Verträge hat der Auftragnehmer für vorher genannte Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

9.9. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, kann der Auftraggeber bis zu 8 Tage vor der vertraglich festgelegten ersten Werbeausstrahlung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung von 50% des Nettoauftragsvolumens zu verlangen.

 

10. Haftung

10.1. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass durch die Ausstrahlung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der im Werbeangebot eingestellten Informationen.

10.2. Für Schadenersatz, gleich aus welchem Grund, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt ebenfalls für Erfüllungs‐bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Auftragnehmers.

10.3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den vereinbarten Auftragswert begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

11.1 Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder)

11.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes, d. h. internationaler Vereinbarungen.

 

12. Sonstiges

12.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang erhalten. Eine unwirksame oder unwirksam werdende Bestimmung ist durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Vertragszweck am nächsten kommt.

 

13. Datenschutz / Datenverwendung

Der Auftragnehmer beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum.

Der Auftragnehmer nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des Auftraggebers werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Auftraggeber darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E- Mailadresse des Auftraggebers versenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung gegenüber dem Auftragnehmer jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und immateriellen Rechte ab deren Kenntnis vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweils anderen Vertragspartei offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritten rechtmäßiger Weise bekannte oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte handelt. Zudem verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, solche vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und Kenntnisse über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden.

 

Stand Januar 2024. Gültig ab 01.01.2024. Änderungen, Irrtümer und Fehler vorbehalten.